Panoramafreiheit
Als Panoramafreiheit bezeichnet man allgemein das Recht, Abbildungen öffentlicher Gebäude und Skulpturen frei zu verwenden. Es ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dass der Urheber des Werkes hierfür um Erlaubnis gebeten werden muss.Anzeige