Münsinger Vertrag
Als Münsinger Vertrag bezeichnet man ein schriftliches Abkommen zur Wiedervereinigung der geteilten Grafschaft Württemberg, das am 14. Dezember 1482 unterzeichnet wurde. Durch den Münsinger Vertrag wurden die beiden Teile, in die die Grafschaft Württemberg seit dem Nürtinger Vertrag von 1442 zerfallen war, wiedervereinigt. Die Erbstreitigkeiten zwischen dem Uracher und dem Stuttgarter Teil wurden so nach 40 Jahren friedlich beigelegt. Durch den Münsinger Vertrag verhinderte auch eine Zersplitterung Württembergs. Es konnte darüber hinaus eine wesentliche Grundlage zur Erhebung Württembergs zum Herzogtum im Jahr 1495 geschaffen werden. Der in Urach residierende Graf Eberhard V. im Bart übernahm nach der Wiedervereinigung die Regierung des Landes. Zudem verlegte die die Residenz zum nach Stuttgart.Anzeige