Kreistag
Als Kreistag bezeichnet man in Deutschland die kommunale Volksvertretung auf der Ebene eines Landkreises. Die wahlberechtigten Einwohner eines Landkreises wählen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl jeweils für 5 Jahre ihre Vertreter in das Selbstverwaltungsorgan "Kreistag". Damit alle Gemeinden eines Landkreises, gemessen an ihrer Bevölkerung, auch im Kreistag vertreten sind, wird der Landkreis in so genannte Wahlkreise eingeteilt. Die Mitglieder des Kreistags, die Kreisräte, haben nun die Aufgabe, den Freiraum, den die Selbstverwaltung den Landkreisen bietet, entsprechend auszufüllen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Kreistags gehört der jährliche Erlass einer Haushaltssatzung samt Haushaltsplan. Der Haushaltsplan steckt den finanziellen Rahmen der Aufgabenerfüllung ab und dokumentiert die Schwerpunkte der derzeitigen Landkreisaufgaben. Zur Erfüllung kreiskommunaler Aufgaben erlässt der Kreistag Satzungen. Zur Erledigung dieser Aufgaben darf sich der Landkreis an Zweckverbänden beteiligen. Damit die Arbeit schneller und fachgerechter durchgeführt und vorbereitet werden kann, bilden Kreistage auch Ausschüsse.Anzeige