Kirchensatz
Kirchensatz ist ein Rechtsbegriff, der über die Jahrhunderte vor allem im Süddeutschen Raum verwendet wurde. Es räumt dem Kirchherrn bzw. Kirchenpatron unter anderem bestimmte Mitwirkungsrechte bei der Besetzung der Pfarrstelle ein. Der Kirchsatz war meist an ein bestimmtes Landgut bzw. Grundstück gebunden und mit diesem übertragbar.Anzeige