Burgrecht
Als Burgrecht bezeichnete man im Mittelalter unter anderem ein Vertragsverhältnis zwischen einer Stadt und den umliegenden Dörfern. Oft ging es dabei um den Tausch von Arbeitsleistungen und Sicherheit. Während die Menschen der umliegenden Dörfer Dienste und materielle Abgaben leisteten, konnten Sie in Krisenzeiten ihr Hab und Gut in der Stadt in Sicherheit bringen. In Süddeutschland bezeichnet Burgrecht auch zeitweise eine Landleihe zu freiem Erbzins.Anzeige