Absolutismus (Aufgeklärter)
Der "Aufgeklärte Absolutismus" basierte auf einer naturrechtlichen Grundlegung des Staates durch einen Vertrag zwischen dem Herrscher und den Beherrschten. In ihm ist der Herrscher - wie z.B. der Preußenkönig Friedrich der II. - der erste Diener seines Landes. Die Politik ist auch auf Reformen ausgerichtet, die sich unter anderem in religiöser Toleranz und Erneuerung des Erziehungs- und Schulwesens zeigte. Der Absolutismus im Allgemeinen bezeichnet eine Regierungsform, bei der eine Person über die Ausübung aller Staatsgewalt verfügt - ohne politische Mitwirkung ständischer Institutionen. Diese Form der Herrschaftsausübung beruht auf der Idee einer Herrschaft von Gottes Gnaden. Die Herrschaftsform gab sogar einer ganzen Epoche ihren Namen.Anzeige