Finanzamt Rottweil
Das Finanzamt Rottweil ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Rottweil. Übergeordnete Aufsichtsbehörde des Finanzamtes Rottweil sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe des Finanzamts Rottweil ist in der Regel für die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer zuständig. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die das Finanzamt Rottweil erhebt, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Finanzamt Rottweil ermittelt zudem für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Das Finanzamt ermittelt jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Rottweil die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran. Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes umfasst die 21 Gemeinden und Städte des Landkreises Rottweil. Eine Außenstelle befindet sich in Oberndorf am Neckar.Anzeige