Finanzamt Pforzheim
Das Finanzamt Pforzheim ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Pforzheim. Übergeordnete Aufsichtsbehörde des Finanzamtes Pforzheim sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe des Finanzamts Pforzheim ist in der Regel für die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer zuständig. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die das Finanzamt Pforzheim erhebt, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Finanzamt Pforzheim ermittelt zudem für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Das Finanzamt ermittelt jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Pforzheim die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran. Amtsbezirk des Finanzamts Pforzheim ist seit dem Inkrafttreten der Verwaltungsreform 2005 der Stadtkreis Pforzheim, der nordwestliche Teil des Enzkreises und der frühere Amtsbezirk des Finanzamts Neuenbürg. Das Finanzamt Neuenbürg besteht seit der Fusion mit dem Finanzamt Pforzheim als Außenstelle weiter.Anzeige