Gerichte in Baden-Württemberg
Zu der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bundesland Baden-Württemberg gehören Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. Diese Institutionen sind zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und für Strafsachen. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten können zwischen Privatpersonen oder auch sogenannten juristischen Personen stattfinden. Als Fachgerichte gibt es die Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die ordentliche Gerichtsbarkeit der Zivil- und Strafgerichte in Baden-Württemberg ist gegliedert in Oberlandesgericht Karlsruhe und Oberlandesgericht Stuttgart, die wiederum in mehrere Land- und Amtsgerichtsbezirke aufgeteilt sind.Siehe auch ...
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