Flächenhaftes Naturdenkmal Baden-Württemberg
Als flächenhaftes Naturdenkmal werden in
Baden-Württemberg naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha ausgewiesen. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Zu diesen flächenhaften Naturdenkmälern gehören unter anderem kleinere Wasserflächen, Moore oder Heiden. Sinn und Zweck der Ausweisung als flächenhaftes Naturdenkmal ist häufig die Sicherung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten für Tiere und Pflanzen.
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