Finanzamt Baden-Baden
Das Finanzamt Baden-Baden ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Baden-Baden. Übergeordnete Aufsichtsbehörde des Finanzamtes Baden-Baden sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe des Finanzamts Baden-Baden ist in der Regel für die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer zuständig. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die das Finanzamt Baden-Baden erhebt, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Finanzamt Baden-Baden ermittelt zudem für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Das Finanzamt ermittelt jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Baden-Baden die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran. Der Amtsbezirk des Finanzamtes Baden-Baden ist der Stadtkreis Baden-Baden, die große Kreisstadt Bühl sowie 5 Gemeinden des Landkreises Rastatt, im Einzelnen die Orte Bühlertal, Sinzheim, Rheinmünster, Lichtenau und Ottersweier. In der großen Kreisstadt Bühl unterhält das Finanzamt Baden-Baden eine Außenstelle, die aus dem bis 2004 selbständigen Finanzamt Bühl hervorgegangen ist.Finanzamt Baden-Baden
Stephanienstr. 13 - 15
76530 Baden-Baden
Tel: 07221/359-0
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