Liegevermerk
Als Liegevermerk bezeichnet man im Amtsdeutsch einen Vorgang, beim dem Akten, die über einen bestimmten Zeitraum nicht bearbeitet werden konnten, zurückgestellt werden. Bei der Aufklärung von Kriminalfällen heißen werden jene mit einem Liegevermerk gekennzeichnet, die drei Monate lang nach deren Anzeige nicht bearbeitet wurden. Dazu muss ein "Liegevermerk" angefertigt werden, in dem der "Grund des Liegenlassens" anzugeben ist. Die liegen gebliebenen Akten werden dann in einer entsprechenden Bereichsstatistik nicht aufgeführt. Denn es werden z.B. in einer Kriminalitätsstatistik nur die Fälle aufgenommen, die abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Die liegengebliebene Akten mit Liegevermerk können in Ämtern häufig nur durch neues Personal oder durch massive Überstunden abgearbeitet werden. Nicht überall werden unbearbeitete Vorgänge als Liegevermerk bezeichnet und behandelt, sondern unter anderem als "Offene Vorgänge" gekennzeichnet.Anzeige