Lehen
Als Lehen bezeichnet man im Allgemeinen ein vom Lehnsherrn an einen Lehnsmann (Vasallen) gegen Dienst und Treue verliehenes Gut. Lehnsmänner waren zumeist dem König treu ergebene Adlige. Zum erhaltenen Lehen gehörte unter anderem das Nutzungsrecht des Gutes, nicht aber das Eigentumsrecht. Das Lehen bestand meist aus einem Grundbesitz, aber auch aus entliehenen Burgen, Ämtern oder ganzen Herrschaftsbezirken.Dazu gehörten auch die nutzbaren Rechte aus Einkünften wie z.B. dem Zehnten oder aus Zöllen. Das mittelalterliche Lehnswesen ging in seinem Ursprung aus dem Ritterlehen hervor, das den Vasallen (Dienstmann) zum Kriegsdienst verpflichtete. Ursprünglich galt nach dem Tod des Vasallen oder des Lehnsherrn das Heimfallrecht, später wurde das Lehen dann erblich. Das Wort Lehen entstammt der germanischen Sprache und bedeutet „das Geliehene“.
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