Startseite Suche Menue ServiceWhatsAppTwitterFacebook
Wissen | Lehen

Lehen

Als Lehen bezeichnet man im Allgemeinen ein vom Lehnsherrn an einen Lehnsmann (Vasallen) gegen Dienst und Treue verliehenes Gut. Lehnsmänner waren zumeist dem König treu ergebene Adlige. Zum erhaltenen Lehen gehörte unter anderem das Nutzungsrecht des Gutes, nicht aber das Eigentumsrecht. Das Lehen bestand meist aus einem Grundbesitz, aber auch aus entliehenen Burgen, Ämtern oder ganzen Herrschaftsbezirken.

Dazu gehörten auch die nutzbaren Rechte aus Einkünften wie z.B. dem Zehnten oder aus Zöllen. Das mittelalterliche Lehnswesen ging in seinem Ursprung aus dem Ritterlehen hervor, das den Vasallen (Dienstmann) zum Kriegsdienst verpflichtete. Ursprünglich galt nach dem Tod des Vasallen oder des Lehnsherrn das Heimfallrecht, später wurde das Lehen dann erblich. Das Wort Lehen entstammt der germanischen Sprache und bedeutet „das Geliehene“.


Anzeige

Anzeige

Publikationen Ausstellungen Auftragsarbeiten - Von Ingo Laue Wissen

Anzeige

Muettersproch-Gsellschaft

Anzeige

Alle Inhalte, Texte, Fotos und Grafiken auf dieser Internetseite ("Thema Wissen » Seite Lehen") und alle dazugehoerigen Domainnamen sind urheberrechtlich geschuetzt. Diese Internetseite ist nicht die offizielle Webseite des Schwarzwalds, des Bodensee, Wissen sowie der aufgefuehrten Orte und Landkreise bzw. Ferienregionen. Cookies erleichtern die Bereitstellung einiger Dienste auf dieser Homepage www.alemannische-seiten.de (Seite Lehen). Mit Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

Datenschutz | Impressum | Literaturhinweise



Alle Angaben ohne Gewähr - Änderungen vorbehalten 2002 - 2024
Alle Seiten © Alle Rechte vorbehalten. (All rights reserved)