Bürgerverein
Als Bürgerverein verzeichnet man im Allgemeinen eine Zusammenkunft von Menschen eines bestimmten geographischen Gebiets, wie. z.B. einer Stadt, Gemeinde oder eines Stadtteils. Für die Zusammenkunft und als rechtliche Grundlage wird ein Verein gegründet, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Zweck eines Bürgervereins ist oft die Wahrung der Interessen der Bürger gegenüber einer Verwaltung oder anderen Körperschaften, aber auch der Erhalt von Traditionen, Baudenkmäler und anderen historisch gewachsenen Strukturen. Neben dem Heimatgedanken und dem Denkmalschutz spielen auch der Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur eine bedeutende Rolle.Anzeige