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Ortschaftsräte Baden-Württemberg

Ein Ortschaftsrat ist in Baden-Württemberg ein Verwaltungsorgan in einer Stadt oder Gemeinde. Er vertritt die Interessen der entsprechenden Orts- bzw. Stadtteils gegenüber der vorangestellten zentralen Verwaltung ein Gemeinde oder Stadt. Der Bürgermeister der Ger Gesamtgemeinde bzw. Stadt kann einem Ortsvorsteher Weisungen erteilen.

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