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Freiburg (Breisgau) | 1008

1008

Ab dem 11. Jahrhundert gab es zahlreiche kleine Siedlungen im westlichen Breisgau, die sich am Fuße von Bergausläufern des Rosskopfes, im Dreisamtal, am Tuniberg und am Schönberg befanden. Zwischen all diesen Dörfern lag eine riesige Waldfläche, dessen verbliebenen kleinen Rest man heute Mooswald nennt. Diese Waldfläche ist im Jahr 1008 n. Chr. Anlass für eine erste urkundliche Erwähnung mehrer Dörfer. Kaiser Heinrich II. erteilte im Jahr 1008 dem Bischof in Basel das Jagdrecht im Mooswald und der heutigen March. Dieser Vorgang wurde in einer Schenkungsurkunde festgehalten. Die Grenzen des damaligen Wildbanns wurden genau festgelegt. Sie reichten im Westen an den Tuniberg, im Norden bis nach Reute, im Süden bis nach Tiengen und St. Georgen. Die Ostgrenze lässt urkundlich die Orte Adelhausen, Wiehre, Zähringen und das Dorf Herdern das Licht der Welt erblicken.

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