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Landratsamt Baden-Württemberg

Das Landratsamt ist in Baden-Württemberg die Bezeichnung für die Verwaltung eines Landkreises. Als untere staatliche Verwaltungsbehörde ist das Landratsamt vor allem damit beschäftigt, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden und die Rechtsaufsicht über die Gemeinden im Kreisgebiet auszuüben. An der Spitze der Kreisverwaltung steht in Baden-Württemberg der Landrat. Er ist Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse, Leiter des Landratsamts sowie gesetzlicher Vertreter des Landkreises.

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