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Baden: Erstmalige Einrichtung von Gewerbeschulen

15.05.1834 | 19. Jahrhundert | Neuzeit

Die erstmalige Einrichtung von Gewerbeschulen in einzelnen Städten des Großherzogtums Baden erfolgt auf Grund der landesherrlichen Verordnung vom 15. Mai 1834, deren § 2 bestimmt: "Die Gewerbeschule hat den Zweck, jungen Leuten, die sich einem Handwerk oder einem Gewerbe widmen, welches keine höhere technische oder wissenschaftliche Bildung erfordert und das sie practisch zu erlernen bereits begonnen haben, diejenigen Kenntnisse und graphischen Fertigkeiten beizubringen, die sie zum verständigen Betrieb dieses Gewerbes geschickt machen"

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