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Wochenmarkt

Als Wochenmarkt bezeichnet man eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der mehrere Händler (Marktbeschicker) bestimmte Warengruppen anbieten dürfen. Voraussetzung für die Durchführung eines Wochenmarkts ist in Deutschland das Vorliegen einer so genannten Festsetzung der entsprechenden zuständigen Behörde, die dort beantragt werden kann. Mit der Festsetzung dürfen Veranstalter dann einen Wochenmarkt abhalten, zugleich sind sie jedoch fortan auch zur Durchführung des Wochenmarktes verpflichtet. Auf einem Wochenmarkt sind das Anbieten von Lebensmittel, Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei sowie rohe Naturerzeugnisse erlaubt. Eine Sonderreglung gibt es für Alkohol. Alkoholische Getränke sind grundsätzlich nicht zugelassen, außer es handelt sich um selbst gewonnene Erzeugnisse des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus. Geregelt wird die Durchführung eines Wochenmarktes meistens in der Gewerbeordnung.

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