Fischerzunft Rust
Die Fischerzunft Rust blickt auf eine lange Geschichte zurück, die im Jahr 1583 beginnt. Das Fischrecht der Fischerzunft Rust wird von jeher nur vom Vater an den männlichen Nachkommen weitervererbt. Das Erbrecht der Fischerei kann dann mit erreichen des 18. Lebensjahres zum Kilwisonntag Rust angetreten werden, wenn die Zunftversammlung der Fischerzunft stattfindet. Seinen Lebensunterhalt verdient mit der Fischerei allerdings heute keiner mehr.Anzeige