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Lahr | Finanzamt Lahr

Finanzamt Lahr

Das Finanzamt Lahr ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Lahr. Übergeordnete Aufsichtsbehörde des Finanzamtes Lahr sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe des Finanzamts Lahr ist in der Regel für die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer zuständig. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die das Finanzamt Lahr erhebt, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Finanzamt Lahr ermittelt zudem für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Das Finanzamt ermittelt jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Lahr die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran. Der Amtsbezirk des Finanzamtes Lahr umfasst 12 Gemeinden des südwestlichen Ortenaukreises.

Finanzamt Lahr

Gerichtsstraße 5

77933 Lahr/Schwarzwald

finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_lahr

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