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Freiburg (Breisgau) | Bettensteuer Freiburg

Bettensteuer Freiburg

Die Bettensteuer in Freiburg ist eine kommunale Abgabe (Kulturförderabgabe) für Übernachtungen in Hotels und Pensionen innerhalb des Freiburger Stadtgebiets. Die Steuer muss von den Hotels einbehalten und abgeführt werden. Im Rahmen der 2014 eingeführten Bettensteuer müssen private Hotelgäste fünf Prozent Aufschlag auf den Nettoübernachtungspreis zahlen. Für Geschäftsreisende gilt das nicht. Sie müssen dafür ein Formular ausfüllen als Nachweis über ihre Tätigkeit.

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