Erstes Badisches Landrecht wird erlassen
02.01.1588 | 16. Jahrhundert | Neuzeit
Markgraf Philipp II. erlässt am 2. Januar 1588 nach dem Vorbild Württembergs ein erstes badisches Landrecht. Der Erlass war Teil einer Gesetzgebungswelle, mit der unter Markgraf Philipp II. alle Bereiche des Staatslebens neu geordnet werden sollten.
Ereignisse am 02. Januar
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