Finanzamt Singen
Das Finanzamt Singen ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Singen. Übergeordnete Aufsichtsbehörde des Finanzamtes Singen sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe des Finanzamts Singen ist in der Regel für die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer zuständig. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die das Finanzamt Singen erhebt, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Finanzamt Singen ermittelt zudem für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Das Finanzamt ermittelt jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Singen die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran. Der Amtsbezirk des Finanzamts Singen umfasst mit 22 Gemeinden einen Großteil des Landkreises Konstanz. Eine steuerliche Besonderheit im Finanzgebiet des Finanzamts Singen ist die Gemeinde Büsingen am Hochrhein. Sie ist vollkommen von der Schweiz umgeben und daher Zollausschlussgebiet mit Währungsanschluss an die Schweiz. Die Bürger Büsingens sind zwar Deutsche, sie sind aber kulturell in die Schweiz integriert. Sie unterliegen dem deutschen Einkommensteuerrecht, aber dem Schweizer Umsatzsteuerrecht.Anzeige