Burgenordnung
Als Burgenordnung bezeichne man die erste königliche Verfügung über den Bau von Burgen als Schutz- und Wehranlagen. Vor allem die Eroberungszüge der Wikinger im Norden und der Ungarn im Osten Mitteleuropas im 9. und 10. Jahrhundert veranlassten König Heinrich I. auf dem Reichstag im Jahr 926 in Worms eine Burgenordnung zu erlassen, die den Bau zahlreicher Anlagen als Truppenstützpunkte und Fluchtburgen in den Grenzregionen des Reiches und die Befestigung von Märkten und Städten im Innern verfügte. In jener Zeit wurden bereits verlassene Wallburgen wurden und stärker befestigt. Im Laufe der Zeit entstand ein ganzes Netz von Burgen und militärischer Wehranlagen. Die Entwicklung von der Wehrburg zur Feudalburg kam erst im Rahmen des sich verfestigenden Feudalsystems im Mittelalter. Dann entwickelten sich die Wehranlagen der Adligen zu befestigten Verwaltungs- und Machtzentren, zu den so genannten Feudalburgen, ein anderer Ausdruck für eine Lehensburg. Friedrich II. veränderte auf dem Reichstag am 26. April 1220 in Frankfurt die Burgenordnung, dass unter anderem keine Bauwerke, Burgen oder Städte auf Kirchengrund oder aus anderem Grund mehr angelegt werden dürfen. Darüber hinaus wurde die Burgenhoheit auf die Landesfürsten übertragen.Anzeige