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Volksabstimmung Südweststaat

Im Jahr 1951 stimmten die Menschen im heutigen Bundesland Baden-Württenberg darüber ab, ob das Land Baden (Altbaden) wiederhergestellt werden oder ob der neue Südweststaat (Baden-Württemberg) neu entstehen sollte. Am 25. April1951 verabschiedete erst die Regierung in Bonn unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) das Neugliederungsgesetz zur Volksabstimmung in Württemberg und Baden. Es legte insgesamt vier Stimmbezirke fest. Für den Zusammenschluss mussten drei der Stimmbezirke mit "ja" stimmen. Der Antrag zu diesem Gesetz wurde von der FDP-Fraktion im Bundestag gestellt, wobei der Vorschlag aus Stuttgart kam. Die Volksabstimmung war genau auf das Ergebnis der Volksbefragung vom 24. September 1950 abgestimmt. Die Regierung von Südbaden unter der Leitung von Leo Wohleb legte gegen den Abstimmungsmodus Verfassungsbeschwerde ein. Das neu gebildete Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde zurück. 6 der 12 Richter stimmten dafür und 6 dagegen, ausschlaggebend war schließlich die Stimme des Vorsitzenden. Die Südbadener sind in jenen Jahren in der Bundespolitik noch unterrepräsentiert. Der Schwabe Theodor Heuß ist zu diesem Zeitpunkt Bundespräsident, zuvor war er Parteivorsitzender der FDP,Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bundestag. Der Schwabe Hans Georg Kiesinger ist zu diesem Zeitpunkt Bundestagsabgeordneter der CDU, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Bundesverbandes der CDU und Vorsitzender des Vermittlungsausschusses im Bundestag. Am 09. Dezember 1951 wurde die Abstimmung mit folgenden Ergebnissen beendet:

Ergebnisse Volksabstimmung 1951:
Südbaden: ca. 37 % für Baden-Württemberg
Nordbaden: ca. 57 % für Baden-Württemberg
Südwürttemberg: ca. 91 % für Baden-Württemberg
Nordwürttemberg: ca. 93 % für Baden-Württemberg

Die ausgezählten Gegenstimmen von Nord- und Südbaden zusammen betrugen in der Summe 52,2 Prozent.Obwohl somit Gesamtbaden, also Baden auf der Fläche vor 1945, dagegen stimmte, erfolgte auf Grund des Gesetzes zur Volksabstimmung in Württemberg und Baden der Zusammenschluss. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete diesen Vorgang und die Abstimmung später "den überspielten Volkswillen". Der damalige Ministerpräsident von Württemberg-Baden, Reinhold Maier, wurde schließlich am 25. April 1952 zum ersten Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg gewählt. Damit war das Land Baden-Württemberg geschaffen.

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